Die große Verbotswelle ab dem 26.09.2025

Die große Verbotswelle ab dem 26.09.2025

Ab dem 26. September 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Mit diesem Datum werden weitere Substanzen in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen.

Betroffene Substanzen

  • 1S-LSD

  • 3,4-EtMC HCl

  • 3,4-EtPV HCl

  • 10HCP Pellets

  • NB-DMT

Damit bedeutet die Anpassung:

  • Der Handel und Vertrieb dieser Substanzen wird untersagt.

  • Der Besitz bleibt voraussichtlich – wie schon bei früheren Regelungen – straffrei.

Jetzt noch rechtzeitig eindecken

Für alle, die diese Substanzen aktuell für Forschungszwecke nutzen, ist dies die letzte Möglichkeit, sich rechtzeitig zu versorgen. Besonders beliebt ist dabei 1S-LSD, das es bei uns aktuell mit einem besonderen Vorteil gibt:

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