
Die große Verbotswelle ab dem 26.09.2025
Ab dem 26. September 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Mit diesem Datum werden weitere Substanzen in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen.
Betroffene Substanzen
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1S-LSD
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3,4-EtMC HCl
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3,4-EtPV HCl
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10HCP Pellets
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NB-DMT
Damit bedeutet die Anpassung:
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Der Handel und Vertrieb dieser Substanzen wird untersagt.
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Der Besitz bleibt voraussichtlich – wie schon bei früheren Regelungen – straffrei.
Jetzt noch rechtzeitig eindecken
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