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Die große Verbotswelle ab dem 26.09.2025

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Ab dem 26. September 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Mit diesem Datum werden weitere Substanzen in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen.

Betroffene Substanzen

  • 1S-LSD

  • 3,4-EtMC HCl

  • 3,4-EtPV HCl

  • 10HCP Pellets

  • NB-DMT

Damit bedeutet die Anpassung:

  • Der Handel und Vertrieb dieser Substanzen wird untersagt.

  • Der Besitz bleibt voraussichtlich – wie schon bei früheren Regelungen – straffrei.

Jetzt noch rechtzeitig eindecken

Für alle, die diese Substanzen aktuell für Forschungszwecke nutzen, ist dies die letzte Möglichkeit, sich rechtzeitig zu versorgen. Besonders beliebt ist dabei 1S-LSD, das es bei uns aktuell mit einem besonderen Vorteil gibt:

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Veröffentlicht in: Neuigkeiten