Ja, es ist legal. Weder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) noch das Arzneimittelgesetz (AMG) verbieten den Besitz von 1S-LSD. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Informationen auf dem Stand vom 22.09.2024 basieren und sich Gesetze ändern können. Derzeit gibt es jedoch keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, die den Besitz von 1S-LSD verbieten.
1S LSD zum Top Preis
Machen Sie sich selbst ein Bild und bestellen Sie jetzt unsere 1S LSD Derivate
1S LSD ist eine chemische Verbindung für Forschungszwecke. Der enthaltene Wirkstoff ist weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), im Arzneimittelgesetz (AMG) noch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NPSG) gelistet. Unsere Produkte sind NICHT für den menschlichen Verzehr bestimmt, sondern ausschließlich für Forschungszwecke vorgesehen. Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 18 Jahre.