Ja, es ist legal. Weder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) noch das Arzneimittelgesetz (AMG) verbieten den Besitz von 1S-LSD. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Informationen auf dem Stand vom 22.09.2024 basieren und sich Gesetze ändern können. Derzeit gibt es jedoch keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, die den Besitz von 1S-LSD verbieten.
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Insgesamt bieten wir unser legales LSD Derivat in 3 verschiedenen Sorten an. Zum Beispiel haben wir die 10ug Pellets (Microdosing) , bei diesem Produkt sind 10ug vom Wirkstoff enthalten. Dann haben wir die 150ug Blotter (Normaldosing) , bei denen der Wirkstoff immer 150ug beträgt. Unsere größte Produktsparte sind die 225ug Pellets (Extradosing) , mit einem Wirkstoff von 225ug. Wir haben immer alle Produkte und Stückzahlen vorrätig!
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1S-LSD ist eine chemische Verbindung, die als legales LSD für Forschungszwecke entwickelt wurde. Der Wirkstoff ist weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), noch im Arzneimittelgesetz (AMG) oder im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NPSG) gelistet. Unsere Produkte sind ausschließlich für wissenschaftliche Untersuchungen bestimmt und nicht für den menschlichen Konsum geeignet. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um sie zu erwerben.